Abholmarkt

AGB – MFT GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden im einzelnen Geschäftsfall von der MFT GmbH schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung. Hat der Kunde mit MFT GmbH darüber hinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen (z.B. Getränkebezugsverträge), so wird ausdrücklich vereinbart, dass diese AGB nur soweit gelten, als sie nicht mit dem Vertragsinhalt in Widerspruch stehen.

2. Gebinde, Pfand
Mehrweggebinde wird nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt, es bleibt Eigentum des jeweiligen Produzenten und ist schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zu retournieren. Bei Rückgabe von einwandfreiem Gebinde werden die Pfandsätze vergütet.

3. Bestellungen
Bestellungen werden telefonisch sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB. Die Mindestbestellmenge pro Lieferung richtet sich nach individueller Vereinbarung.

4. Preise und Rabatte
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.

5. Lieferungen und Zahlungsbedingungen
MFT GmbH behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Darüber hinaus ist MFT GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, Lieferungen bis zur Bezahlung der Rückstände gänzlich zu verweigern. MFT GmbH ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Aufrechnung von Forderungen von MFT GmbH mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von MFT GmbH schriftlich anerkannt.

MFT GmbH ist berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Rabatte einzubehalten und mit nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. Zahlungen durch den Kunden bzw. einbehaltene Rabatte werden nach der Tilgungsregel angerechnet. MFT GmbH wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Teillieferungen sind möglich und berechtigen MFT GmbH nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

6. Gewährleistung und Haftung
Sämtliche von MFT GmbH vertriebene Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde MFT GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. MFT GmbH behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen.

7. Daten/Datenschutz
MFT GmbH gibt die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, MFT GmbH ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet.

8. Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Sitz von MFT GmbH. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht, ausschließlicher Gerichtstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien.